Die Kanzlei AK Janoušek gehört zu den führenden tschechischen Anwaltskanzleien, die sich auf die rechtliche Betreuung deutschsprachiger Mandant:innen spezialisiert haben. Fundament unserer Dienstleistungen ist ein hohes Sprachniveau im Deutschen, das Vertrauen schafft und zugleich eine angenehme professionelle Zusammenarbeit ermöglicht.

JUDr. Jiří Janoušek
Rechtsanwalt und Gründer von AK Janoušek

Mgr. Veronika Petrásková
Rechtsanwalt und Spezialist für internationales Privatrecht
Mit welchen rechtlichen Herausforderungen sehen sich Ihre deutschsprachigen Mandant:innen in Tschechien am häufigsten konfrontiert?
Deutschsprachige Unternehmen begegnen in Tschechien insbesondere rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit ihrer geschäftlichen Tätigkeit und der Zusammenarbeit mit tschechischen Geschäftspartner:innen. Am häufigsten unterstützen wir diese Mandant:innen bei der Gestaltung von Vertragsunterlagen, arbeitsrechtlichen Themen sowie bei der Lösung von Streitigkeiten aus Verträgen.
Bei Privatpersonen stehen internationale Erbfälle und familiäre Konflikte im Vordergrund. Derzeit wenden sich auch viele Mandant:innen an uns, wenn es um unzureichend identifizierte Immobilieneigentümer:innen im tschechischen Grundbuch geht.
Wo liegt der Mehrwert Ihrer Spezialisierung auf internationale Streitigkeiten?
Bei internationalen Streitigkeiten geht es im Kern stets um die Bestimmung des anzuwendenden Rechts und des international zuständigen Gerichts. Häufig wenden sich Mandant:innen an uns, die in Tschechien verklagt wurden, obwohl das Verfahren eigentlich in einem deutschsprachigen Land geführt werden müsste.
Wird in solchen Fällen zudem das anwendbare Recht falsch bestimmt, kann dies zu einem völlig anderen Gerichtsurteil führen, als es bei Anwendung der richtig bestimmten Rechtsordnung der Fall wäre.
Unsere besondere Expertise liegt daher in der präzisen Analyse dieser rechtlichen Rahmenbedingungen – sowohl auf Basis europäischer Verordnungen als auch der entsprechenden tschechischen Regelungen.
Dank unserer Erfahrung gelingt es uns regelmäßig, Verfahren gegen unsere Mandant:innen mit der Begründung der fehlenden internationalen Zuständigkeit tschechischer Gerichte einzustellen. Dadurch ermöglichen wir es unseren Mandant:innen, etwaige Streitigkeiten in ihrer Heimatjurisdiktion – also mit „Heimvorteil“– zu führen. Das spart nicht nur Kosten, sondern auch wertvolle Zeit.

Lassen sich solche internationalen Streitigkeiten vermeiden?
Ja – durch gezielte Prävention. Ein wesentlicher Bestandteil unserer Beratung ist die rechtssichere Gestaltung von Verträgen und Geschäftsbedingungen. Unser Ziel ist es, dass unsere Mandant:innen im Streitfall darauf vertrauen können, dass das Verfahren vor dem von ihnen gewählten Gericht und nach dem vereinbarten Recht geführt wird.
Hierbei arbeiten wir eng mit erfahrenen Kolleg:innen aus deutschsprachigen Ländern zusammen – sowohl im Anwalts- als auch im Steuerberatungsbereich.
Ihre Kanzlei positioniert sich regelmäßig zu KI-Tools in der Rechtsberatung und ist Botschafterin des Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC). Wie tragen diese Tools zur Effizienz Ihrer Arbeit bei?
Moderne Technologien und Künstliche Intelligenz unterstützen uns vor allem bei der Analyse umfangreicher rechtlicher Unterlagen sowie beim strukturierten Zusammenfassen langer Texte.
Gleichzeitig ist uns bewusst: KI ersetzt (noch) nicht die juristische Fachkompetenz. Deshalb bilden unsere juristische Expertise und persönliche Beratung stets die Grundlage unserer Tätigkeit.